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SJ Berwin berät Lycos im Google-Adword Verfahren

Monday 10th December 2007

SJ Berwin LLP vertritt die Interessen von Lycos Europe in dem Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Google-Adwords.

Adwords sind Begriffe, die ein Werbetreibender bei Google buchen kann. Oft sind es generische Begriffe wie z.B. „Pralinen“. Gibt ein Google-Nutzer dieses Adword als Suchbegriff ein, erscheint auf der rechten Seite (also neben der Trefferliste) eine Anzeige des Werbetreibenden. Das geschieht auch dann, wenn der Nutzer neben dem generischen Suchbegriff auch einen weiteren Begriff, z.B. die Marke eines Wettbewerbers, eingibt.

Lycos hatte das Adword „Pralinen“ gebucht. Der Inhaber einer für Pralinen eingetragenen Marke hatte sich dagegen gewehrt, dass bei der Eingabe seiner Marke zusammen mit dem generischen Begriff „Pralinen“ bei Google die Anzeige einer Tochtergesellschaft von Lycos erschien. Im einstweiligen Verfügungsverfahren gab das Landgericht Braunschweig dem Antrag des Markeninhabers statt. Auch das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einem ähnlichen Verfahren das Buchen von Adwords in bestimmten Fällen für unrechtmäßig erachtet.

SJ Berwin hat nun im Hauptsacheverfahren die Vertretung der Lycos Europe übernommen. Der Rechtsstreit hat für Google besondere Bedeutung, da ein der Klage stattgebendes Urteil einen großen Einfluss auf das Geschäftsmodell von Google hätte.

Das SJ Berwin Team besteht aus: Dr. Stefan Krüger (Partner, IP/IT, Frankfurt) und den Associates Manuel Biehler und Svenja-Ariane Maucher (beide IP/IT, beide Frankfurt).

Kontakt:

Dr. Stefan Krüger +49 (0)69 50 50 320 500, Email stefan.krueger@sjberwin.

Ann-Charlott Steinbrück, Marketing & Kommunikation +49 (0)69 50 50 32 318, Email ann-charlott.steinbrueck@sjberwin.com


 
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